Wartung von Kleinkläranlagen
Die Wartung von Kleinkläranlagen ist gesetzlich vorgeschrieben.
In einigen Bundesländern dürfen Sie diese Arbeit sogar in Teilbereichen selbst durchführen.
Fremdwartungen, werden z.B. von Wartungsunternehmen, aber auch von uns angeboten und durchgeführt.
Kenntnisse der Vegetationstechnik, Botanik (spez. Pflanzenphysiologie) und Pflanzenernährung sind für das Verstehen und Einschätzen der Prozesse in einer Pflanzenkläranlage unerlässlich. Unternehmen, die ausschließlich technische Anlagen betreuen, sind daher für die Wartung von Pflanzenkläranlagen eher weniger geeignet.
Für die Wartung von Kleinkläranlagen müssen Mitarbeiter von Wartungsunternehmen den Nachweis der Fachkunde zur Wartung von Kleinkläranlagen durch einen Lehrgang mit Abschlußprüfung nachweisen.
Schlammspiegelmessrohr, Standzylinder und Imhoff-Trichter gehören neben Klein- und Hebewerkzeugen und Probenahmegerät zu unserer Ausstattung bei der Wartung von Kleinkläranlagen wie auch Reinigungs- und Desinfektionsmaterialien / Handschuhe etc..
Clemens Dwornitzak hat im Oktober 2010 am Fachkundelehrgang teilgenommen und diesen mit Bestehen der Prüfung erfolgreich abgeschlossen.
Im Rahmen einer Wartung sind bei uns folgende Leistungen enthalten:
Die Wasserproben werden in unserem Auftrag von zwei externen, akreditierten Laboren untersucht
Clemens Dwornitzak, Stand: Frühjahr 2024
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